Beim Kauf von spezialisierten Steinreinigern, Imprägnierungen oder Farbvertiefern fällt Ihnen im Warenkorb oder auf der Rechnung vielleicht die sogenannte VOC-Abgabe auf. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter dieser Abgabe, warum wird sie erhoben und warum bezahlen Sie als Kundin oder Kunde diesen Beitrag?
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen einfach und transparent, was es mit der VOC-Abgabe auf sich hat.
Was bedeutet "VOC" überhaupt?
VOC steht für Volatile Organic Compounds – auf Deutsch: flüchtige organische Verbindungen. Dabei handelt es sich um Stoffe wie Alkohole oder Lösungsmittel, die bei Raumtemperatur leicht verdunsten und in die Luft übergehen.
In der professionellen Steinpflege kommen solche Inhaltsstoffe bei bestimmten Spezialprodukten zum Einsatz:
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Intensivreiniger: Um hartnäckiges Fett, Öle, Wachse oder alten Schmutz aus den Steinporen zu lösen.
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Imprägnierungen & Fleckenschutz: Lösemittel dienen als „Fließmittel“, um die schützenden Wirkstoffe tief in die Kapillaren des Natursteins zu transportieren.
Was ist die VOC-Abgabe und warum gibt es sie?
Die VOC-Abgabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Lenkungsabgabe zum Schutz der Umwelt.
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Der Umweltgrund: Wenn flüchtige organische Verbindungen in die Atmosphäre gelangen, tragen sie unter Sonneneinstrahlung zur Bildung von bodennahem Ozon (dem sogenannten Sommersmog) bei.
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Das Ziel der Abgabe: Die Abgabe soll Anreize schaffen, den Verbrauch von lösemittelhaltigen Produkten zu reduzieren und die Entwicklung umweltfreundlicher, wasserbasierter Alternativen zu fördern.
Gut zu wissen: Die VOC-Abgabe ist keine Marge oder Aufschlag unseres Shops. Es handelt sich um eine staatliche Abgabe, die von Herstellern und Händlern eins zu eins nach dem tatsächlichen VOC-Gehalt des Produkts berechnet und an die Behörden abgeführt werden muss.
Warum bezahlen Sie als Kundin oder Kunde diese Abgabe?
Da die VOC-Abgabe direkt an die Produktmenge und den prozentualen Lösemittelanteil gekoppelt ist, wird sie wie eine Steuer auf den Produktpreis aufgeschlagen oder separat ausgewiesen.
Einige Spezialreiniger und Tiefenimprägnierungen benötigen zwingend Lösemittel, um auf dichten oder stark verschmutzten Natursteinen ihre volle Wirkung zu entfalten. Damit Sie maximale Transparenz bei Ihrem Einkauf haben, weisen wir diese Abgabe offen aus:
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Transparenz: Sie sehen genau, welcher Teil des Preises auf die gesetzliche Umweltabgabe entfällt.
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Orientierung: Sie erkennen sofort, welche Produkte lösemittelhaltig sind und welche lösemittelfrei arbeiten.
VOC-freie Alternativen für Ihre Steinpflege
Wo immer es technisch möglich ist, bieten wir in unserem Sortiment moderne wasserbasierte Alternativen an.
Diese Produkte sind VOC-frei oder extrem VOC-arm:
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Sie schonen die Umwelt und die Luftqualität.
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Sie sind angenehmer und geruchsneutraler in der Verarbeitung.
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Sie sparen Geld, da für diese Produkte keine VOC-Abgabe anfällt!
Sollten Sie für hartnäckige Verschmutzungen dennoch ein lösungsmittelbasiertes Spezialprodukt benötigen, können Sie darauf vertrauen, dass Sie ein hochwirksames Profi-Produkt erhalten, dessen Abgabe korrekt und fair abgewickelt wird.
Fazit
Die VOC-Abgabe schützt unsere Umwelt und sorgt für saubere Luft. Wir weisen diese Abgabe in unserem Shop vollkommen transparent aus, damit Sie stets die Kontrolle über Ihre Kaufentscheidung haben.